U.S. Rechte

Gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz ist RUPPERT U.S. IP GmbH in Deutschland im Bereich Rechtsdienstleistungen in einem ausländischem Recht (hier: U.S.-amerikanisches Recht) registriert.  Daher können wir unseren Mandanten eine erste Beratung in nahezu allen Bereichen, die ein U.S. Recht einschließen, anbieten.  Eine Bearbeitung Ihrer juristischen Fragen, die kein U.S. Patentrecht miteinschließt, streben wir, in Absprache mit Ihnen, in Zusammenarbeit mit unserem Netzwerk an erfahrenen U.S. Anwälten*innen an.

Sehen Sie bitte mehr hierzu:

Kooperation mit U.S. Anwaltskanzlei