KOSTEN

Kosten – Patent

Eine Patenanmeldung ist eine Investition Ihre Idee legal zu schützen. Kosten zum Einreichen einer Patentanmeldung und Erlangung eines Patentes sind variabel und können, je nach Aufwand und Technologie, erheblich sein. Neben den professionellen Anwaltskosten (Anwälte unserer Kanzlei und/oder andere Anwälte, mit denen wir, in Absprache mit Ihnen, zusammenarbeiten), können im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Patentangelegenheiten zusätzliche Gebühren, die, z.B., an die entsprechenden Patentämter und/oder an andere Dritte (z.B., Übersetzungen) geleistet werden müssen, anfallen. Wir sehen es als unsere Aufgabe und Verpflichtung an, Ihnen, im Vorfeld so gut wie möglich eine Vorstellung der zu erwartenden Kosten zu geben.

Hier finden Sie die offiziellen Gebühren des U.S. Patent- und Markenamtes (USPTO).

Die Gebühren für das Einreichen, Recherchieren, Prüfen, Erteilen, Einspruch einlegen und Aufrechterhalten von U.S. Patentanmeldungen und U.S. Patenten werden für jedes kleine Unternehmen (z.B., ein unabhängiger Erfinder, ein kleines Unternehmen oder eine gemeinnützige Organisation), das die Voraussetzungen für reduzierte Gebühren erfüllt, um 50 Prozent und für jedes Kleinstunternehmen, nach entsprechendem Nachweis, um 75 Prozent reduziert.

Hier finden Sie die offiziellen Gebühren im Rahmen einer PCT-Anmeldung.

Hier finden Sie die PCT Gebühren in U.S. Dollars.

Hier finden Sie die Gebühren in EURO, die beim Einreichen einer internationalen Anmeldung an das Europäische Patentamt zu entrichten sind.

Die offiziellen Gebühren sind überschaubar und gut ausgewiesen, stellen aber nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten dar. Viele der Kosten, die an das USPTO gezahlt werden müssen, sind für eine „kleine Einheit“ (z.B., Firmen mit weniger als 500 Mitarbeiter, Nicht-für-Profit-Firmen, Universitäten und Forschungsinstitute, die die Erfindung nicht an eine andere Firma lizensiert haben) fünfzig Prozent reduziert. Diese Gebühren werden dann nochmals für „Mikro-Einheiten“ (z.B., individuelle Anmelder) halbiert. Letzteres ist bestimmten Restriktionen unterworfen, so zum Beispiel darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden.

Kosten – Rechtsstreit

Kosten für das Manövrieren durch einen Rechtsstreit können erhebliche Kosten verursachen und sind noch weniger genau vorhersagbar als Kosten, die zum Erlangen eines Patentes aufgewendet werden müssen. Ein Patentrechtsstreit wird mit einem Team von Anwälten und Experten geführt. Neben den professionellen Anwaltskosten (Anwälte unserer Kanzlei und/oder andere Anwälte, mit denen wir, in Absprache mit Ihnen, zusammenarbeiten), werden im Rahmen eines Rechtstreites Gebühren, die, z.B., an die entsprechenden Gerichte und/oder an andere Dritte (z.B., Experten) geleistet werden müssen, anfallen. Obgleich in Rechtsstreitigkeiten anfallende Kosten nicht gut vorhersehbar sind und oftmals von Faktoren, die nicht unter unserer Kontrolle unterliegen, abhängen (z.B., wie rechtsstreitig ist die gegenüberstehende Partei?), sehen wir es als unsere Aufgabe und Verpflichtung an, Ihnen, im Vorfeld so gut wie möglich eine Vorstellung der zu erwartenden Kosten zu geben.

Unsere Kostenstruktur

RUPPERT U.S. IP GmbH bietet seinen Mandanten verschiedene, deren Situation angepasste, Kosten- und Zahlungsmodelle an. Diese beinhalten eine Kompensation für unsere Leistungen auf Stundenbasis, eine mit Ihnen für gewisse Leistungen festgelegte monatliche Zahlung, mitunter, eine zeitliche Verschiebung von Zahlungen, sowie andere Optionen und Hybridmodelle. Mit unserer Kostenstruktur bieten wir unseren Mandanten eine größtmögliche Flexibilität.